Einleitung

Überblick

Der vorliegende kantonale Schullehrplan (kSLP) für den Sportunterricht an Berufsfachschulen im Kanton Luzern (Eidgenössisches Berufsattest EBA und Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) basiert auf dem Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG) und beinhaltet die Umsetzung des Rahmenlehrplans 2014. Er entstand in enger Zusammenarbeit zwischen dem kantonalen Projektteam, der Echogruppe und den Sportlehrpersonen aller kantonalen Berufsbildungszentren und der Privatschulen, die im Leistungsauftrag des Kantons Luzern Lernende in der Berufsbildung ausbilden.


Die fünf Handlungsbereiche

Der Schullehrplan umfasst fünf Handlungsbereiche:

  1. Spiel
  2. Ausdruck
  3. Gesundheit
  4. Wettkampf
  5. Herausforderung (integrierender Bestandteil)

Grundlagen 

 
Struktur des kantonalen Schullehrplans Sport
Die Inhalte mit ihren Schlüsselbegriffen werden den vier Handlungsbereichen zugeteilt. Es wird jeweils zwischen MUSS (fettgedruckt), SOLL (normalgedruckt) und KANN (kursivgedruckt) unterschieden.

Verbindlichkeit
Alle Handlungsbereiche sollen verbindlich im Unterricht behandelt werden. Die sportlichen Inhalte sollen auf die ganze Lehrzeit verteilt werden. Somit wird in einer 4-jährigen Lehre prozentual mehr Inhalt vermittelt.

Tabelle Verbindlichkeiten

 

Formulierung von konkretisierten Bildungszielen
Die konkretisierten Bildungsziele des kSLP Sport orientieren sich an den Bildungszielen des Rahmenlehrplans und definieren Minimalinhalte und deren Schlüsselbegriffe.

Sie sind aus methodisch-didaktisch-pädagogischer Sicht offen und lassen der Lehrperson bei der Umsetzung die Freiheit und Möglichkeit zur Anpassung an situative und personelle Voraussetzungen (Klassenniveau, Branche, Rahmenbedingungen, Region, Aktualität, u.a.).

Für den Unterricht formuliert die Lehrperson in der Folge Lernziele, die das konkretisierte Bildungsziel situationsgerecht präzisieren.

Daraus entwickeln sich fachliche Kompetenzen, die über die Fertigkeit und Fähigkeit hinaus zu übertragbarem Verhalten, zu vernetztem Wissen und zu erweitertem Können in identischen Bewegungsstrukturen führen.

Notengebung
Der Minimalstandart beträgt zwei Tests aus zwei Handlungsbereichen pro Semester. Diese Tests sind reine Leistungsausweise. Der Einbezug von Theorie ist nicht rechtens.

Unterrichtsplanung und Controlling
Die Sportlehrperson plant und kontrolliert ihren Unterricht selbstständig oder im Team. Sie legt den Semester- oder Jahresplan für den Unterricht fest. Die Überprüfung der Planung und Auswertung ist Inhalt des Qualitätsmanagementsystems resp. liegt in der Verantwortung der oder des Vorgesetzten der Berufsfachschule.

Evaluation und Weiterentwicklung
Es ist vorgesehen, dass der kSLP Sport regelmässig und in sinnvollen Abständen evaluiert und weiterentwickelt wird.


Dienststelle
Berufs- und Weiterbildung

Daniel Preckel
Leiter Schulische Bildung

Obergrundstrasse 51

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 52 79




E-Mail
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen